Bauobjekt: Neubau
Einfamilienhaus
in Musterdingen
auf Parz. 1111 in Musterhausen
OFFERTE BKP 291 / 491
zwischen Familie Muster
als
Bauherr
und ArchiTeam-AG
Schläpfer & Hübscher
Schlösslirain 3
5734 Reinach
062
/ 772 42 88 als
Bauleitung
und ArchiTeam-AG
Schläpfer & Hübscher
Schlösslirain 3
5734 Reinach
062
/ 772 42 88 als
Architekt
HONORAR ARCHITEKT
Datum: Dienstag,
2. August 2011
Auftragssumme Brutto: Fr: 66’308.50
Skonto: 2.0% Fr: 1‘326.15
Mehrwertsteuer
7.6% Fr: 4’938.65
TOTAL Fr: 69’921.00
Ort, Datum: Ort,
Datum:
Der Architekt: Der
Bauherr:
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4 Leistungsbeschrieb gemäss
SIA Ordnung 102
4.1 Vorprojektphase
.1 Problemanalyse 1%
.2 Studium von Lösungsmöglichkeiten 4.5%
.3 Vorprojekt 2.5%
.4 Grobschätzung
der Baukosten & Termine 1% 9%
4.2 Projektphase
.1 Bauprojekt 10%
.2 Schätzung
der Baukosten & Termine 2.5%
.3 Baubewilligungsverfahren 1.5%
.4 Detailstudien 5%
.5 Kostenvoranschlag 7% 26%
4.3 Vorbereitungsphase der Ausführung
.1 Provisorische
Ausführungspläne 12%
.2 Ausschreibungen 4.5%
.3 Analyse
der Anträge, Vergebungsanträge 1.5%
.4 Terminplan 1% 19%
4.4 Ausführungsphase
.1 Unternehmer-
und Lieferantenverträge 1%
.2 Definitive Ausführungspläne 9%
.3 Gestalterische
Leitung 5%
.4 Bauleitung 27% 42%
4.5 Abschlussphase
.1 Schlussabrechnung 2%
.2 Dokumentation
über das Bauwerk 1%
.3 Leitung
der Garantiearbeiten 1% 4%
Gesamtleistung 100% 100%
5 Berechnung von Honorar und
Nebenkosten
5.2 Honorarberechnungsart
.1 Nach
Art und Umfang des Baues.
.2 Das
Honorar wird mit der Formel gemäss SIA 102 in Abhängigkeit der Bausumme
berechnet oder als
Pauschalhonorar vereinbart ( exkl. Mehrwertsteuer ).
5.3 Honorierung von Zusatzleistungen
.1 Zusatzleistungen sind zusätzlich zu
honorieren, und zwar mangels anderer Vereinbarung
nach dem Zeittarif.
.2 Zusätzliche
Leistungen in einer anderen Planungsphase sind mit einem anderen Vertrag
zu definieren ( siehe auch
10.2 ).
.3 Der
Honorarprozentsatz im Pauschalangebot wird nach erfolgter Bauabrechnung erst
verändert, wenn sich die Kosten über Fr. 25'000.- bewegen. Dabei würde der neue
Honorarprozentsatz in der Abrechnung Anwendung finden.
5.5 Nebenkosten
.1 Nebenkosten
sind in den Honoraren nach den verschiedenen Tarifen nicht enthalten
und daher zusätzlich zu vergüten. Ohne
besondere Vereinbarung werden die
effektiven Aufwendungen verrechnet.
Kopierkosten A4 Fr. 0.30 / Stck.
Kopierkosten A3 Fr. 0.55 / Stck.
Lichtpausen Fr. 36.00 / m2
Fahrspesen ab 10 Km Fr. 0.75 / km (ausserhalb örtl.
Bauleitung)
Std.-Tarif Architekt, Zusatzaufg. Fr. 115.00
Std.-Aufwand
Zeichner CAD Fr. 68.00
Std.-Aufwand Lehrlinge 1.-4.
Lehrjahr Fr. 20.-/ 25.-/ 38.-/ 45.-
EDV- Zuschlag inkl.
CAD- Zuschlag
(Visualisierungen) inkl.
5.6 Zahlungsbedingungen
.1 Es
wird jeweils nach Abschluss der Planungsphase (
Vorprojektphase, Projektphase,
Vorbereitungsphase der Ausführung,
Ausführungsphase, Abschlussphase ) eine
Akontozahlung gestellt.
Bei grösseren Aufträgen wird monatlich, gemäss fortgeschrittenem
Arbeitsaufwand,
eine Akontozahlung gestellt.
.2 Die
Akontozahlung ist innert 30 Tagen zu begleichen.
.3 Bei
Begleichung innert 10 Tagen werden 2% Skonto gewährt.
.4 Der
Architekt leistet die gemäss SIA 102 / 118 definierten Garantien.
8 Honorarberechnung in Prozenten
der Baukosten
8.1
Formel für die
Berechnung des Honorars (nach der alten Version 2004)
H = B x p/100 x n x q/100 x r
360’000
x 21.64/100 x 1.0 x 100/100 x1.0
= Fr. 78'010.00
abz. 15 % Rabatt Fr. 11’701.50
H: Honorar in Franken
B: honorarberechtigte Baukosten in Franken
p: Honorar- Grundprozentsatz
n: Schwierigkeitsgrad
q: Leistungsanteil
r: Korrekturfaktor
10 Auftragserteilung
10.1 Entscheid des Auftraggebers
.1 Der
Bauherr erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden, um mit den
oben
erwähnten Arbeiten zu
beginnen und akzeptiert die vorgängig genannten Bedingungen.
.2 Als
integrierter Bestandteil dieses Vertrages gilt die jeweils neuste Ausgabe der
SIA
Norm 118 allgemeine
Bedingungen für Bauarbeiten.
.3 Wird
ein Projekt nicht ausgeführt, so wird das Honorar für die erbrachten
Leistungen,
gemäss der Leistungstabelle
SIA 102, auf der Grundlage der letzten kubischen
Berechnung des Projektes
ermittelt.
.4 Dem
Architekten ist es gestattet, das Objekt für eigene, visuelle Werbung
(Internet-Homepage-Referenzobjekt) uneingeschränkt zu verwenden.
10.2 Weiterbearbeitung
.1 Der
Bauherr gibt dem Architekten mündlich oder schriftlich, vor Ablauf der jeweils
laufenden Planungsphase zu
verstehen, dass das Projekt weiter bearbeitet werden
kann.
10.3 Gerichtsstand
.1 Der
Gerichtsstand befindet sich im Wohnsitz des Architekten.